Ein Beispiel mit viel Text




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Von: Peter Magai [mailto:kontakt@magai.de]
Gesendet: Montag, 19. Januar 2009 22:07
An: 'moblog-2@magai.de'
Betreff: magai weissrolf Ein Beispiel mit viel Text


8.1 Zweck
Das Unternehmen benötigt für qualifizierte Entscheidungen eine ausreichende
Kenntnis über die Vorgänge und den Stand des Unternehmens. Dazu werden Daten
erhoben, erfasst und ausgewertet. Diese betreffen sowohl die
Geschäftsprozesse als auch das Managementsystem.
Ziel ist es, rechtzeitig Fehler zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen
einleiten zu können. Das betrifft die Wirkung des Managementsystems, die
Kundenzufriedenheit, die Dienstleistungsqualität, die Produktqualität, den
Umgang mit Fehlern und Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.

8.2 Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten sind in entsprechenden Arbeits-, Prüf- und
Verfahrensanweisungen geregelt.

8.3 Beschreibung/Vorgehensweise

8.3.1 Planung
Es werden Verfahren festgelegt und eingeführt, die beschreiben, was wie im
Unternehmen gemessen, überwacht und analysiert wird. Damit soll ermittelt
werden, inwieweit die Anforderungen an die Produkte und an das
Managementsystem erfüllt werden.
Die gewonnenen Daten und Ergebnisse gehen in die Bewertung des
Managementsystems ein.

8.3.2 Überwachung und Messung
Die Leistung des Managementsystems misst sich in erster Linie an den selbst
gesetzten Qualitäts-, Lebensmittelsicherheit- und Umweltzielen und an den
Anforderungen der Kunden und Gesetzgeber.
Die Zielvorgaben werden regelmäßig an den Handlungsbedarf und an die
Geschäftsplanung angepasst und auf ihr Erreichen hin überprüft. Wenn möglich
und sinnvoll definieren wir Kennzahlen, die komprimiert Aufschluss über die
Wirksamkeit des Systems und das Erreichen der Ziele geben.
Zu den Kundenforderungen gehören neben der Produktqualität auch die
Leistungsfähigkeit des Unternehmens (gemessen v.a. in Termintreue und
Leistungsbereitschaft) und zunehmend die Lebensmittelsicherheit und
Umweltverträglichkeit unser eingesetzten Produkte. Die Erfüllung dieser
Anforderungen wird geprüft und in die Wirkung des Managementsystems
einbezogen.

Die Geschäftsleitung überprüft regelmäßig die Wirksamkeit des
Managementsystems. Dabei berücksichtigt sie u.a. die Ergebnisse interner
Audits, Analysen der Kundenzufriedenheit, Erfahrungen mit Lieferanten,
HACCP-Überprüfungen, Gefahrenanalysen und die Auswertung von Fehlern und
Reklamationen sowie die Aufwirkung von Umweltaspekten.

8.3.2.1 Kundenzufriedenheit
Durch den persönlichen Kontakt und den klaren, freundlichen und offenen
Umgang mit den Kunden ist eine Beziehung gewachsen, die laufend Hinweise auf
die Zufriedenheit unserer Kunden liefert. Zur Verifizierung der
Kundenzufriedenheit werten wir Kundenreklamationen und Informationen aus dem
Service-Report aus. Die Kundenzufriedenheit kann zusätzlich über die
Dokumentation des persönlichen Eindrucks aus dem Kundengespräch erhoben
werden.
Alle unsere Kunden sollen zudem das Vertrauen haben können, dass wir
verantwortungsvoll mit umweltrelevanten Maßnahmen umgehen.
Bewertet wird die Zufriedenheit aller Kunden des Unternehmens. Ergibt sich
Handlungsbedarf werden Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und überwacht, die
die Zufriedenheit des bzw. der Kunden erhöhen und das Vertrauen in unser
Unternehmen und unsere Leistungen stärken bzw. wiedergewinnen.

8.3.2.2 Internes Audit
Durch eine regelmäßige Auditierung soll überprüft werden, ob das
beschriebene Managementsystem den Anforderungen der zugrundeliegenden Norm
genügt. Außerdem soll die Wirksamkeit des Systems festgestellt und
dokumentiert werden.
Mindestens einmal pro Jahr wird jedes in diesem Handbuch beschriebenes
Managementsystem gemäß der Systemauditplanung geprüft. Da die
Geschäftsleitung aufgrund der Betriebsgröße Schwachstellen in der
Dienstleitung oder anderen Bereichen sofort erkennen und beseitigen kann,
werden neben den geplanten Systemaudits zunächst keine weiteren Audits
festgelegt. Bei Bedarf können jedoch auch Teilbereiche und einzelne Prozesse
durch die Fragebögen des Systemaudits geprüft werden.
Zusätzlich zu dem Systemaudit wird ein Lebensmittelsicherheits- und
Umweltaudit durchgeführt.
Im vorgegebenen Zeitraum beauftragt die Geschäftsleitung eine Person
(Auditor) damit, ein Systemaudit durchzuführen. Die Ausführung der zu
auditierenden Tätigkeiten gehört nicht zum Tätigkeitsfeld des Auditors im
Unternehmen. Der Auditor überprüft das System auf die Realisierung der in
der Dokumentation beschriebenen Abläufe und Elemente. Ergebnisse des
vorhergehenden Audits werden berücksichtigt.
Der Auditor erstellt einen Auditbericht incl. vorgeschlagener
Korrekturmaßnahmen und legt der Geschäftsleitung das Ergebnis zur Diskussion
vor. Die Ergebnisse werden den jeweilig betroffenen Bereichen mitgeteilt.
Die Geschäftsleitung veranlasst die Durchführung und Dokumentation der
Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen und entscheidet ggf. über ein
Folgeaudit. Korrekturmaßnahmen werden auf ihre Wirkung hin überwacht.

8.3.2.3 Überwachung und Messung von Prozessen In der Unternehmensplanung
wird überprüft, ob die Prozesse, die für die Dienstleistung vorgesehen
geeignet sind, die Kundenforderungen sowie die Anforderungen an die
Lebensmittelsicherheit und den Umweltschutz zu erfüllen. Bei Bedarf werden
Prozesse entsprechend angepasst und eingeführt.
Die Prozessfähigkeit wird laufend von der Geschäftsleitung überwacht. Wo
sinnvoll wird die Prozessfähigkeit gemessen und nachgewiesen.
Erweisen sich Prozesse oder Produkte als nicht fähig bzw. geeignet, die
angestrebte Produktkonformität zu erreichen, werden entsprechende
Korrekturmaßnahmen ergriffen.
Solche können z.B. sein:
- Nutzung anderer, geeigneter Produkte.
- Verbesserung der Prozesse z.B. durch Schulungen, Ablaufoptimierung.

8.3.2.4 Überwachung und Messung des Produkts Wareneingangsprüfungen werden
gemäß Kapitel 7.3.4.3 durchgeführt. Weist eine Lieferung keine
qualitätsrelevanten Abweichungen auf, wird sie für die Dienstleistung
frei¬gegeben.

8.3.3 Lenkung fehlerhafter Produkte
Die Lenkung fehlerhafter Produkte soll gewährleisten, dass Produkte, die die
geforderten Qualitätsanforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen
zurückgesandt werden.
Fehlerhafte Produkte werden unmittelbar nach Erkennen von Unregelmäßigkeiten
durch ein Sperrschild gekennzeichnet und zurückgeschickt.
Treten Fehler erst nach der Auslieferung auf, werden geeignete Maßnahmen
ergriffen, um die Folgen der Fehler zu begrenzen bzw. zu beheben. Kunden
erhalten auf Anfrage einen Fehlerbericht.
Alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Lenkung von Fehlern bzw.
fehlerhaften Produkten erstellt werden, werden archiviert. Näheres regelt
eine Verfahrensanweisung.

8.3.4 Datenanalyse
Die durch Prozessbeobachtung, Dokumentation von Prüfungen, Fehlern und
Reklamationen, Bewertung der Kundenzufriedenheit und internen Audits
gewonnenen Daten werden ausgewertet. Mit Hilfe von Kennzahlen werden die
Daten komprimiert. Wenn möglich werden Trends dargestellt.
Ziel ist es, Anhaltspunkte und konkrete Hinweise für einen Handlungsbedarf
im Managementsystem zu gewinnen und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten zu
entdecken. Dabei wird die Kunden(un)zufriedenheit ebenso untersucht wie die
Einhaltung der Kundenforderungen, der Lebensmittelsicherheit, des
Umweltschutzes, die Wirkung des Managementsystems und die Eignung der
Lieferanten.
Die Lebensmittelsicherheitsgruppe bewertet die Ergebnisse. Die Maßnahmen
können folgendes beinhalten:

- Änderung bestehender Verfahren und Kommunikationswege,
- neue Sc



Datum: 20.01.2009 09.41 Uhr


 
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